Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft. Unternehmen können dann Rechnungen nur noch in einem bestimmten Format erstellen und versenden, sowie empfangen und weiter verarbeiten.
Ist Ihr Unternehmen gut vorbereitet?
- Ich bin bezüglich der bevorstehenden E-Rechnungspflicht umfassend informiert, und habe in meinem Unternehmen bereits alle Voraussetzungen geschaffen, um diese Neuerung adäquat umsetzen zu können.
- Mir ist bewusst, dass von offizieller Stelle ab dem 1. Januar 2025 ausschließlich Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen im E-Rechnungsformat akzeptiert werden. (Pdf, beispielsweise zählt NICHT dazu!)
- Die in meinem Unternehmen genutzte Business-Lösung ist auf dem neuesten Stand und geeignet, um einen reibungslosen Umstieg auf E-Rechnung zu ermöglichen.
- Meine Mitarbeiter sind ebenfalls informiert, vorbereitet und an den betreffenden Anwendungen geschult.
Nicht sicher, ob Sie all diese Aussagen klar bestätigen können? Dann kommen Sie baldmöglichst auf uns zu !
Gemeinsam prüfen wir, was jetzt noch zu tun ist. Wir beraten Sie gerne in Bezug auf mögliche Lösungen und unterstützen Sie selbstverständlich bei der Umsetzung.
Kurz und knapp: Worum geht es?
E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab 2025 tritt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Kraft. Elektronische Rechnungen müssen von Unternehmen ab 1.1. 25 zumindest empfangen un weiter verarbeitet werden können (siehe auch: § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 39 UStG, §§ 33, 34 UStDV-E).
Die Vorsteuer erhalten Unternehmen dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern ausschließlich aus elektronischen Rechnungen.
Ab Januar 2026 müssen E- Rechnungen von Unternehmen dann auch erstellt und versendet werden können.
Achtung! Pdf ist keine E-Rechnung!
Rechnungen in anderen elektronischen Formaten, wie z. B. PDF, gelten als „sonstige Rechnungen".
Als elektronische Rechnungen gelten nur noch Rechnungen im elektronischen Format ausgestellte Rechnungen, welche zur elektronischen Verarbeitung ohne OCR Verfahren (ein spezielles Verfahren zur Texterkennung bei nicht maschinenlesbaren Formaten) verarbeiten lassen.
Mehr Informationen zum E-Rechnungs-Format
Vorteile für unsere Kunden
Keine Frage: auf lange Sicht bedeutet die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Rechnungsformate eine Entlastung für Betriebe. Dennoch bringt die Umstellung zunächst einen erhöhten Informationsbedarf und natürlich einen gewissen Aufwand mit sich.
Wen Sie bereits eine von uns konzipierte Business Lösung in Ihrem Unternehmen nutzen, sind Sie klar im Vorteil:
Wir sind bereits seit Odoo Version 8 auf elektronische Rechnungserstellung eingestellt und waren mit der Entwicklung unserer Lösungen in diesem bereich immer am Ball. Sie als Kunde der ITIS AG profitieren hier also nicht nur von umfassendem Know How, sondern auch von der tatsache, dass Ihre aktuelle Business Lösung bereits beste Voraussetzungen für eine Umstellung bietet.
Wichtig ist dennoch, mit genügend zeitlichem Vorlauf zu planen und sich von einem erfahrenen Spezialisten Support zu holen, damit die Umsetzung effizient von statten geht und möglichst Zeit und unnötige Kosten eingespart werden.
Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall und prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen eine Migration oder ein Update der aktuellen Version Ihrer Business Lösung sinnvoll ist.
Starten Sie entspannt in ein neues Geschäftsjahr!
Wir unterstützen Sie dabei! Schreiben Sie uns noch heute!